Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 10.10.2017 | OVG Saarland, 30.08.2017

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2375
OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,2375)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.02.2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,2375)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,2375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit im Rechtsanwaltsversorgungswerk des Saarlandes; Wirksamkeit einer den Tatbestand der Berufsunfähgkeit umschreibenden Änderung der Satzung; Regelung einer Verneinung der Berufsunfähigkeit in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANGESTELLT; ANWALTLICH; BERATUNG; BERUFSAUSÜBUNG; BERUFSBILD; BERUFSUNFÄHIGKEIT; BESTIMMTHEITSGRUNDSATZ; EIGENVERANTWORLICH; ERMESSEN; FREIBERUFLER; GERICHTSTERMIN; GESUNDHEIT; HALBSCHICHTIG; HALBTAGS; JURISTISCH; LEISTUNGSVERMÖGEN; MANDANTENKONTAKT; NORMENKONTROLLE; ...

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit im Rechtsanwaltsversorgungswerk des Saarlandes; Wirksamkeit einer den Tatbestand der Berufsunfähgkeit umschreibenden Änderung der Satzung; Regelung einer Verneinung der Berufsunfähigkeit in einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist das "anwaltliche Berufsbild"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Satzung von Rechtsanwaltskammer kann Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit festlegen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 82/90

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen körperlicher Gebrechen oder

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Die Interessen des rechtsuchenden Publikums, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Ansehen der Anwaltschaft verlangten den Ausschluss eines Bewerbers, der aus persönlichen Gründen nicht die Gewähr einer sachgemäßen Rechtsberatungstätigkeit bieten könne.(Henssler/Prütting, BRAO, Komm., 2.Aufl. 2004, § 7 Rdnrn. 69 und 72 m.w.N.; § 14 Rdnr. 12) Die körperlichen oder geistigen Mängel müssten solcher Art und so erheblich sein, dass der Rechtsanwalt (bzw. der Bewerber um die Zulassung) deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, also insbesondere zur sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd außerstande sei.(BGH Senat für Anwaltssachen, Beschlüsse vom 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 82/90 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 14.2.2000 - AnwZ (B) 17/98 -, juris Rdnrn. 4 ff., vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 21/00 -, juris Rdnr. 6, vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 -, juris Rdnr. 8).

    Sie lässt erkennen, dass der auch mit Vertretern des Berufsstands besetzte Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof als der Problematik besonders nahestehender Spruchkörper der gesundheitlichen Befähigung, alle potentiellen Betätigungsfelder eines Rechtsanwalts abzudecken, nicht mehr das Gewicht früherer Jahre beimisst(vgl. insoweit noch Beschluss vom 25.3.1991, a.a.O., Rdnr. 12, wo es heißt, die angebotene "Selbstbeschränkung" (offenbar auf eine nicht forensische Anwaltstätigkeit) komme nicht in Betracht, da die Zulassung zur Anwaltschaft nicht mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden dürfe), und verdeutlicht, dass die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden von entscheidender Bedeutung ist.

  • OVG Saarland, 28.03.2007 - 1 R 41/06

    G 131; Regelung zur Besitzstandswahrung; dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Eine noch spätere Besserung des Gesundheitszustandes müsse dagegen außer Betracht bleiben.(so zu der eine Versorgungsbedürftigkeit begründenden Dienstunfähigkeit eines während des Zweiten Weltkriegs verwundeten Soldaten: OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.3.2007 - 1 R 41/06 -, juris, Rdnr. 47).
  • OVG Saarland, 04.03.2010 - 3 A 341/09

    Anspruch auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Architekten

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Ist nach ärztlicher Prognose bei Nutzung aller nach medizinischen Erkenntnissen zumindest eine gewisse Heilungschance versprechenden und zumutbaren Behandlungsmethoden(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2010 - 3 A 341/09 -, juris) zu erwarten, dass sich der Gesundheitszustand auch nach einem Jahr noch nicht wieder so gebessert haben wird, dass der Versicherte seinen Beruf - zumindest halbschichtig - wieder wird ausüben können, so ist von einer dauerhaften Berufsunfähigkeit auszugehen und eine zeitlich unbefristete Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen.
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Was unter Berufsunfähigkeit zu verstehen ist, bestimmt sich allein nach dem nicht revisiblen Landesrecht.(BVerwG, Beschluss vom 7.6.1996 - 1 B 127/95 -, juris Rdnr. 5).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Die Interessen des rechtsuchenden Publikums, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Ansehen der Anwaltschaft verlangten den Ausschluss eines Bewerbers, der aus persönlichen Gründen nicht die Gewähr einer sachgemäßen Rechtsberatungstätigkeit bieten könne.(Henssler/Prütting, BRAO, Komm., 2.Aufl. 2004, § 7 Rdnrn. 69 und 72 m.w.N.; § 14 Rdnr. 12) Die körperlichen oder geistigen Mängel müssten solcher Art und so erheblich sein, dass der Rechtsanwalt (bzw. der Bewerber um die Zulassung) deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, also insbesondere zur sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd außerstande sei.(BGH Senat für Anwaltssachen, Beschlüsse vom 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 82/90 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 14.2.2000 - AnwZ (B) 17/98 -, juris Rdnrn. 4 ff., vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 21/00 -, juris Rdnr. 6, vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 -, juris Rdnr. 8).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Dies verwundert nicht, denn im Recht der Berufsunfähigkeit ist in Bezug auf die freien Berufe anerkannt, dass ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ausgeschlossen werden kann, wenn die berufliche Tätigkeit zumindest halbtags noch bewältigt wird, entsprechende Stellen auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich verfügbar sind und mit einer Halbtagsbeschäftigung ein zumindest existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann.(vgl. z.B. zur Versorgung der Ärzte: OVG Lüneburg, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rdnr 36) Auch aus Sicht des Senats besteht keine Veranlassung, die Zumutbarkeit einer Halbtagsbeschäftigung zur Vermeidung des Angewiesenseins auf eine Berufsunfähigkeitsrente in Frage zu stellen.
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Die Interessen des rechtsuchenden Publikums, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Ansehen der Anwaltschaft verlangten den Ausschluss eines Bewerbers, der aus persönlichen Gründen nicht die Gewähr einer sachgemäßen Rechtsberatungstätigkeit bieten könne.(Henssler/Prütting, BRAO, Komm., 2.Aufl. 2004, § 7 Rdnrn. 69 und 72 m.w.N.; § 14 Rdnr. 12) Die körperlichen oder geistigen Mängel müssten solcher Art und so erheblich sein, dass der Rechtsanwalt (bzw. der Bewerber um die Zulassung) deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, also insbesondere zur sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd außerstande sei.(BGH Senat für Anwaltssachen, Beschlüsse vom 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 82/90 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 14.2.2000 - AnwZ (B) 17/98 -, juris Rdnrn. 4 ff., vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 21/00 -, juris Rdnr. 6, vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 -, juris Rdnr. 8).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Geistesschwäche

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Die Interessen des rechtsuchenden Publikums, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Ansehen der Anwaltschaft verlangten den Ausschluss eines Bewerbers, der aus persönlichen Gründen nicht die Gewähr einer sachgemäßen Rechtsberatungstätigkeit bieten könne.(Henssler/Prütting, BRAO, Komm., 2.Aufl. 2004, § 7 Rdnrn. 69 und 72 m.w.N.; § 14 Rdnr. 12) Die körperlichen oder geistigen Mängel müssten solcher Art und so erheblich sein, dass der Rechtsanwalt (bzw. der Bewerber um die Zulassung) deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, also insbesondere zur sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd außerstande sei.(BGH Senat für Anwaltssachen, Beschlüsse vom 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 82/90 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 14.2.2000 - AnwZ (B) 17/98 -, juris Rdnrn. 4 ff., vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 21/00 -, juris Rdnr. 6, vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 -, juris Rdnr. 8).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Schwäche seiner geistigen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Die Interessen des rechtsuchenden Publikums, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Ansehen der Anwaltschaft verlangten den Ausschluss eines Bewerbers, der aus persönlichen Gründen nicht die Gewähr einer sachgemäßen Rechtsberatungstätigkeit bieten könne.(Henssler/Prütting, BRAO, Komm., 2.Aufl. 2004, § 7 Rdnrn. 69 und 72 m.w.N.; § 14 Rdnr. 12) Die körperlichen oder geistigen Mängel müssten solcher Art und so erheblich sein, dass der Rechtsanwalt (bzw. der Bewerber um die Zulassung) deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, also insbesondere zur sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd außerstande sei.(BGH Senat für Anwaltssachen, Beschlüsse vom 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 82/90 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 14.2.2000 - AnwZ (B) 17/98 -, juris Rdnrn. 4 ff., vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 21/00 -, juris Rdnr. 6, vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 -, juris Rdnr. 8).
  • FG Niedersachsen, 04.03.2014 - 1 K 13/14

    Begründen einer Verfahrensaussetzung bei einem Einheitswertbescheid auf den

    Auszug aus OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15
    Insoweit ist, nachdem dem Antragsteller durch Beschluss des Verwaltungsrats des Versorgungswerks der Antragsgegnerin vom 2.12.2009 ab dem 1.4.2009 mit der Maßgabe einer weiteren Sachaufklärung zunächst vorläufig befristet eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt worden war und die Rentenzahlungen zum 31.12.2011 eingestellt worden sind, unter dem Aktenzeichen 1 K 13/14 ein Klageverfahren bei dem Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig.
  • OVG Saarland, 06.01.2020 - 1 A 20/18

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsrente für einen Rechtsanwalt

    Ein Rechtsanwalt, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr das volle Spektrum anwaltlicher Rechtsberatung und Rechtsvertretung ableisten kann, ist daher berufsunfähig, wenn er nur zu juristischen Hilfstätigkeiten und reinen Rechtsgutachten, nicht aber mehr zu einer eigenverantwortlichen zumindest schriftlichen Interessenvertretung in der Lage ist (Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.2.2017 - 1 C 181/15 -, juris).

    Durch Beschluss vom 6.2.2017 - 1 C 181/15 - hat der Senat den Normenkontrollantrag des Klägers zurückgewiesen und umfänglich zu den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit als Rechtsanwalt ausgeführt.

    Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Unfähigkeit, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben, ist in dem vom Kläger angestrengten Normenkontrollverfahren 1 C 181/15 der Beschluss des Senats vom 6.2.2017 ergangen, in dem die maßgeblichen Anforderungen im Einzelnen aufgezeigt sind.

    Zu dieser Satzungsänderung hat der Senat auf den Normenkontrollantrag des nunmehrigen Klägers entschieden, dass die Ergänzung sich in einer materiell-rechtlich zulässigen Ausschärfung der bisherigen Regelung in Gestalt der Einbeziehung von Eckpunkten der Rechtsprechung zur berufsständischen Versorgung in den Satzungstext erschöpft.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.2.2017 - 1 C 181/15 -, juris Rdnrn. 16 ff.).

    All dem hat der Senat bereits anlässlich seiner Entscheidung in dem Normenkontrollverfahren 1 C 181/15 entnommen, dass für die Tätigkeit als Rechtsanwalt die unabhängige und eigenverantwortliche Interessenwahrnehmung durch Beratung und Vertretung von Rechtssuchenden - bzw. im Fall des Syndikusanwalts des Arbeitgebers - kennzeichnend ist, und hieran anknüpfend festgestellt, dass das so geprägte Berufsbild eines Rechtsanwalts auch im Rahmen der Prüfung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, Berücksichtigung finden muss.(OVG des Saarlandes, a.a.O., Rdnrn. 23 f., 30 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression;

    Die Merkmale des Rechtsanwaltsberufs sind insbesondere §§ 1-3, 43a, 46 BRAO zu entnehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -, AnwBl. 1999, 611; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 6.2.2017 - 1 C 181/15 -, juris Rn. 30 ff.).

    Kennzeichnend für die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist demnach die unabhängige und eigenverantwortliche Interessenwahrnehmung durch Beratung und Vertretung von Rechtsuchenden bzw. im Fall des Syndikusrechtsanwalts des Arbeitgebers (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 6.2.2017 - 1 C 181/15 -, juris Rn. 32).

    An der Eigenverantwortlichkeit fehlt es, wenn nur noch wissenschaftliche Hilfsdienste durch die Abfassung von Gutachtenentwürfen und Rechtsprechungs- und Literaturrecherchen als Zuarbeit für einen anderen Rechtsanwalt geleistet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.12.1998 - 4 A 2845/96 -, AnwBl. 1999, 611; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 6.2.2017 - 1 C 181/15 -, juris Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 9 S 719/20

    Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwalt durch das Versorgungswerk;

    Letzteres dürfte im Übrigen jedenfalls nicht in dieser Pauschalität zutreffen, da die § 21 Abs. 1 Nr. 1 VwS enthaltene Formulierung der Berufsunfähigkeit "infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte" ausdrücklich an die bei seinem Inkrafttreten im Jahr 1985 auch in § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO enthaltene Parallelformulierung anknüpft, die durch Art. 31 Nr. 2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetzes vom 27.04.2002 (BGBl. I, 1467) lediglich sprachlich modifiziert wurde (vgl. BT-Drs. 14/7420, S. 34), da die Gefahr der gesundheitsbedingten Unfähigkeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gerade zum nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 VwS versicherten Risiko gehört (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 06.02.2017 - 1 C 181/15 -, juris Rn. 36 ff.) und da der Schutz der Rechtssuchenden in erster Linie im Tatbestandsmerkmal der "Gefährdung der Rechtspflege" zum Ausdruck kommt.

    ccc) Auf die vom Beklagten thematisierte Frage, ob - anknüpfend an die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte - die Annahme der Berufsfähigkeit im versorgungsrechtlichen Sinn durch ein Unvermögen des Rechtsanwalts zu Mandantenkontakten und zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen nicht ausgeschlossen wird, solange unter Auswertung des Akteninhalts und etwaiger Vermerke über die von einem Kollegen mit den Mandanten geführten Gespräche noch eine eigenverantwortliche schriftliche Beratung und Interessenvertretung im Rahmen einer vorprozessualen oder prozessualen Auseinandersetzung möglich ist (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 06.02.2017 - 1 C 181/15 -, Rn. 33) bzw. im Rahmen der verbleibenden Leistungsmöglichkeiten allein schriftliche Tätigkeiten ausgeführt werden können, solange diese Arbeit jedenfalls noch in einer eigenverantwortlichen anwaltlichen Rechtsberatungstätigkeit besteht, grundsätzlich frei von fachlichen Weisungen erfolgt und es sich nicht lediglich um wissenschaftliche Hilfsdienste handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.12.2011 - 17 A 395/10 -, juris Rn. 30 m.w.N.), kommt es vorliegend nicht an.

    Denn den vorliegenden Gutachten sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Kläger zu einer im o.g. Sinne unabhängigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit, die zum zentralen Kernelement der anwaltlichen Berufsausübung gehört (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26.04.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 41; Saarl. OVG, Beschluss vom 06.02.2017 - 1 C 181/15 -, Rn. 32 sowie § 1, § 3 Abs. 1, § 46 Abs. 3 BRAO), in der Lage wäre.

  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.859

    Kein Ruhegeld bei Dozententätigkeit des Rechtsanwalts trotz Berufsunfähigkeit

    Insoweit verweist die Klägerin zwar auf Rechtsprechung des Saarländischen OVG in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzungsvorschrift des saarländischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte zum Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit (Saarl.OVG, B.v. 6.2.2017 - 1 C 181/15 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.10.2017 - 1 C 181/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39211
OVG Saarland, 10.10.2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,39211)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.10.2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,39211)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,39211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,39211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BESCHLUSSVERFAHREN; ERINNERUNG; KOSTENFESTSETZUNG; MÜNDLICH; NORMENKONTROLLANTRAG; PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTER; TERMINSGEBÜHR; VERHANDLUNG; VERZICHT

  • ibr-online

    Beantragte Gebühr nicht bewilligt: Erinnerung in eigenem Namen zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 19.06.2017 - M 16 M 16.2867

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für eine zweite Person zur Wahrnehmung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2017 - 1 C 181/15
    4 (4 VG München, Beschluss vom 19.6.2017 - M 16 M 16.2867 -, juris; Kugele, a.a.O., § 165 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 6 E 656/11

    Kostenfestsetzungsverfahren; Erinnerung; Beschwerde; Beschwerdebefugnis

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2017 - 1 C 181/15
    2 (2 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.1.2011 - 1 E 32/11 - und vom 27.6.2011 - 6 E 656/11 -, jew. juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 1 E 32/11

    Antrags-, Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis des Prozessbevollmächtigten eines

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2017 - 1 C 181/15
    2 (2 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.1.2011 - 1 E 32/11 - und vom 27.6.2011 - 6 E 656/11 -, jew. juris).
  • VG Ansbach, 12.06.2023 - AN 9 M 23.1116

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Entstehung von fiktiver Terminsgebühr und

    Ob auch der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten, welcher freilich nicht Beteiligter im Ausgangsverfahren ist, die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss im eigenen Namen einlegen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (Für eine Erinnerungsbefugnis: Eyermann/VwGO § 165 Rn. 4; OVG Saarlouis, B.v. 10.10.2017 - 1 C 181/15; OVG Lüneburg, B.v. 21.4.1972 - III B 16/72; VG München, B.v. 3.5.2012 - 22 M 12.1405; Gegen eine Erinnerungsbefugnis: BeckOK/VwGO § 165 Rn. 3; OVG Münster, B.v. 27.6.2011 - 6 E 656/11; VGH Kassel, B.v. 6.10.1997 - 14 S 2808/97; VG Frankfurt, B.v. 23.6.1988 -V/V I 1048/88).
  • VG Bayreuth, 12.07.2021 - B 8 M 21.50120

    Einstweiliger Rechtsschutz, Abänderungsverfahren, divergierende

    Aus diesem Grund kann der Rechtstreit über die Frage dahinstehen, ob ein Prozessbevollmächtigter in Erinnerungsverfahren auch im eigenen Namen antragsbefugt ist (dazu OVG Saarland, B.v. 10.10.2017 - 1 C 181/15 - juris) oder nicht (siehe Bundesverfassungsgericht, B.v. 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 - juris, BVerfGE 96, 251-260).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 30.08.2017 - 1 C 181/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,73176
OVG Saarland, 30.08.2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,73176)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.08.2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,73176)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. August 2017 - 1 C 181/15 (https://dejure.org/2017,73176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,73176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht